Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Darüber hinaus erfüllt dieser Kurs die gesetzlichen Anforderungen folgender Gesetze und Verordnungen:
- § 26 Abs. 3 ASchG
- § 26 Abs.3 B-BSG
- § 40 Abs.2 B-AStV für Ersthlfer:innen
- § 31 Abs. 5 bis 6 BauV
- § 41b Abs. 1 Z 2 ChemG 1996 bzw. §5 Giftverordnung 2000
Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe:
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen)
- Leben retten (stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Verschlucken, starke Blutung)
- Verkehrsunfall
- Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, …)
- Verletzungen (Wunden, Knochen- und Gelenksverletzungen)