Veranstaltungsanmeldungen

Öffentliche Veranstaltungen sind anmeldepflichtig. Als Veranstalter und Veranstalterin müssen Sie jede Veranstaltung bei der Gemeinde anmelden, in der sie stattfindet (Standortgemeinde). Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Nähere Informationen finden Sie hier Veranstaltungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)


Frist: Die Anmeldung bei der Gemeinde muss spätestens VIER WOCHEN vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Achtung: Verspätet eingebrachte Anmeldungen sind durch die Behörde zurückzuweisen. Eine Durchführung ist dann unzulässig.

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist seit 01.01.2007 im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt. Öffentlich sind solche Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

Zuständig