Anfrage und E-Mail |Sitemap |Cookies |Impressum |Barrierefreiheit |Datenschutzhinweis |Meldezettel
Gemeindezeitung März 2024Mehr...
Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten
Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus diesem gefordert werden.
Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen