Information zum Unwetter vom 06.05.2015

Sehr geehrte Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen,

das verheerende Unwetter am 06.05.2015 hat in der Großgemeinde Großweikersdorf teils sehr schwere Schäden angerichtet.
Die Marktgemeinde Großweikersdorf ist mit der Beseitigung der Unwetterschäden intensiv beschäftigt. Es wurden bereits alle notwendigen Sofortmaßnahmen getroffen, um Folgeschäden zu verhindern (z.B. Räumen von Gräben, Spülen der verstopften Kanäle, usw.). Damit auch „optisch“ wieder alles so wie vor dem Unwetter hergestellt ist, wird es jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und etwas Geduld. Der Gemeinderat hat auch mittlerweile den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Ziviltechniker mit der Planung von kurz- und langfristen Schutzmaßnahmen zu beauftragen.

Die Marktgemeinde Großweikersdorf dankt allen Bürgern und Einsatzkräften, die bei der Bewältigung dieses Ereignisses mitgeholfen haben bzw. weiterhin mitwirken.

Alle von Schäden betroffenen Bürger können um Gewährung einer Katastrophenbeihilfe ansuchen

  • Die Schäden sind formlos am Gemeindeamt zu melden (der Gesamtschaden muss abzüglich Versicherungsleistungen € 1.000,00 übersteigen).
  • In weiterer Folge werden diese Schäden von einer Schadenskommission besichtigt (ein Besichtigungstermin wird vom Gemeindeamt bekanntgegeben).
  • In der Zwischenzeit können als Sofortmaßnahme Schäden bereits behoben werden – z. B. Schlamm entfernen und kaputtes Inventar entsorgen. Es wäre aber sehr hilfreich, wenn zuvor Fotos zur Dokumentation angefertigt werden.

Die  Datei herunterladen: PDF„Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden“ des Amtes der NÖ Landesregierung können hier eingesehen werden.

Für Ihre Anliegen stehen die Mitarbeiter am Gemeindeamt sowie die Gemeinderäte gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

20.05.2015