Meldebestätigung

MELDEWESEN - MELDUNGEN UND MELDEBESTÄTIGUNGEN

Auszugsweise aus dem Meldegesetz 1991 (MeldeG) zu folgenden Punkten:

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung ebenso in dieser Frist vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Erforderliche Dokumente:
Bei der Anmeldung sind ein Ausweis, woraus die Staatsangehörigkeit hervorgeht, der ausgefüllte Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers und Unterkunftnehmers sowie die Geburtsurkunde (zwecks Vermerk aller Vornamen im ZMR) vorzulegen. Bei Unterkunftnehmern die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde) ist ein Reisedokument (z.B. Reisepass) vorzulegen.

Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. Kfz-Zulassung) begründen kann.

Kosten:
An-, Um- und Abmeldungen sind kostenfrei.

Pro Ausdruck von Meldebestätigungen entstehen folgende Kosten:
mit Angabe, wo diese vorgelegt wird: aus dem ZMR eine Verwaltungsabgabe von 3,30 €; aus dem lokalen Melderegister (LMR) 2,10 €
ohne Angabe, wo diese vorgelegt wird: wie vor, jedoch zuzüglich Bundesgebühr 14,30 € pro Ausdruck.

Auskunftssperre nach § 18/2ff Meldegesetz:
Im Falle schutzwürdiger Interessen kann auf Antrag oder von Amts wegen mit Bescheid eine Auskunftssperre verfügt werden. Kosten: 14,30 € Eingabegebühr Gem. § 14 TP 6 GebG 2 und Verwaltungsabgabe € 6,50 laut Tarif B Abschnitt I TP 17 lit. b BVwAV, Gesamt 20,80 €

Stand: April 2019

Zuständig