Hierbei handelt es sich um Ausschüsse, welche die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds begleiten und überwachen sollen. Die Ausschüsse können aus verschiedenen Partnern zusammengesetzt sein (Regional, Wirtschaft, Sozial). Die Begleitausschüsse besitzen mehrere Aufgabengebiete:
- Qualitätsbewertung der operationellen Programme
- Effizienzbewertung der operationellen Programme
- Genehmigung der Förderkriterien
- Prüfung der Fortschritte
- Prüfung der Ergebnisse
- Unterbreitung von Überarbeitungsvorschlägen