Anfrage und E-Mail |Sitemap |Cookies |Impressum |Barrierefreiheit |Datenschutzhinweis |Meldezettel
Gemeindezeitung Juni 2025Mehr...
Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Glossar
Eine Verteidigungshandlung, die zur Abwehr eines strafrechtlich bedenklichen Angriffs dient, ist selbst nicht rechtswidrig. Die Abwehrhandlung muss dem Angriff angemessen sein und nicht über diese Grenze hinaus gehen.
https://kommunal.at/glossar/notwehr
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Wahlen
Wohnen