Anfrage und E-Mail |Sitemap |Cookies |Impressum |Barrierefreiheit |Datenschutzhinweis |Meldezettel
Gemeindezeitung Oktober 2024Mehr...
Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Glossar
Die Rechtskraft ist das Resultat eines Urteils, eines Bescheids oder eines Beschlusses. Die Rechtskraft wird wirksam, wenn kein weiteres Rechtsmittel mehr ausgeschöpft werden kann.
https://kommunal.at/glossar/rechtskraft
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Wahlen
Wohnen